QuarnbekerWind e.V.

 Seeadlerschutz Schlei e.V. zu Besuch in der Gemeinde Quarnbek - Ein Besuchsbericht

Am Sonntag, den 13.03.2022 waren insgesamt 1456 Stimmberechtigte ab dem 16. Lebensjahr aufgerufen, am Bürgerentscheid teilzunehmen.
966 Bürgerinnen und Bürger haben an der Abstimmung teilgenommen. Das entspricht einer erfreulichen Wahlbeteiligung von 66,35%.

  • Die abgegebenen 550 Nein-Stimmen entsprechen 37,78% aller Abstimmungs-berechtigten bzw. 56,94% aller abgegebenen, gültigen Stimmzettel.
  • Die abgegebenen 416 Ja-Stimmen entsprechen 28,57% aller Abstimmungs-berechtigten bzw. 43,06% aller abgegebenen, gültigen Stimmzettel.

Die Auswertung der (im o.g. Gesamtergebnis enthaltenen) Briefwahlunterlagen ergab ein Stimmenverhältnis von 169 Ja-Stimmen zu 121 Nein-Stimmen.

Wir gratulieren der Gegenseite zu diesem Ergebnis und freuen uns, dass so viele Quarnbekerinnen und Quarnbeker sich mit der Thematik beschäftigt und an dieser hart erkämpften, demokratischen Abstimmung teilgenommen haben.

Der QuarnbekerWind e.V. wird die weiteren Planungen begleiten sowie die Berücksichtigung der von uns vorgebrachten Aspekte und Bedenken im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufmerksam verfolgen.

Amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheides am 13.03.2022:

 

Aktuelle Pressemitteilung zur Plakat-Aktion in Quarnbek

Wer sich über die z.T. übergroßen Plakate wundert, die seit Montag, den 21.02.22 in unserer Gemeinde aufgehängt bzw. aufgestellt wurden und sich fragt, was bzw. wer hinter den Aussagen auf diesen Plakaten wirklich steht:
Unsere Nachforschungen ergaben, dass die Denker & Wulf AG hinter dieser professionellen PR-Kampagne steckt!
Seit dem 26.02.22 ist auf Anordnung der Ordnungsbehörden nun ein, wenn auch schwer zu entzifferendes, kleingedrucktes Impressum "nachgerüstet" worden.

Die Denker & Wulf AG ist ausgerechnet die Windpark-Projekt-Firma, die im Auftrag vom Gut Quarnbek die drei geplanten 200m-Räder errichten und betreiben soll.
Das ein profitorientiertes Unternehmen geschäftliche Interessen verfolgt, ist nachvollziehbar. Aber das dieses Unternehmen nun in einer Art "Under-Cover"-Aktion versucht, auf einen hier stattfindenden Bürgerentscheid in unserer Gemeinde Einfluss zu nehmen, empfinden nicht nur wir als verstörend.

Hier unsere erste offizielle Presse-Mitteilung, die nach vorangegangenen Recherchen am 24.02. an die Presse ging:

Windparkentwickler und -betreiber Denker & Wulf AG nimmt durch rechtswidrige und irreführende Kampagne Einfluss auf das gemeindliche Verfahren zum anstehenden Bürgerentscheid in Quarnbek

Zwei Frauen mit Hunden, weit im Hintergrund ein einzelnes Windrad, dazu eine Aufforderung zur Stimmabgabe beim Bürgerentscheid.
Am Montag in und um Quarnbek in großer Zahl aufgestellte Plakate zeichnen das Bild einer Idylle. Aber von wem wurden die Plakate aufgestellt?
Das Logo „quarnbek-aktiv“ gibt Rätsel auf und führt bei Bürgerinnen und Bürgern zu Irritationen. Ist dies ein neuer Hundesportverein oder gibt es etwa neben der Initiative, die das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht hat, noch eine weitere lokale Graswurzelbewegung?

Für die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und Vorsitzenden des inzwischen gegründeten, gemeinnützigen Vereins QuarnbekerWind e.V., Jörg Kruse und Jörg Endrukat, lag sofort der Verdacht nahe, dass der Windparkbetreiber- und Projektierer, die Denker & Wulf AG, hinter der mit großem Aufwand hochprofessionell gemachten PR-Kampagne steht.

Allerdings fehlt auf den Plakaten jeglicher Hinweis auf das Unternehmen. Erst bei einer Internet-Recherche findet man nach einigem Suchen unter „quarnbek-aktiv“ im Impressum der Web-Seite versteckt die Auflösung:
„quarnbek-aktiv“ ist eine Kampagne der Denker & Wulf AG.

„Für Denker & Wulf geht es um viel Geld, da überrascht es nicht, dass sie alle Register ziehen“, so Jörg Endrukat, Mit-Initiator des Bürgerbegehrens.

Dass das Unternehmen dabei eine Idylle mit einem Windrad darstellt, sei eben typische PR-Gestaltung. Dass aber versucht werde, mit einer als Bürgerbewegung getarnten Kampagne unternehmerische Interessen durchzusetzen, verstoße gegen demokratische Spielregeln.

Endrukat und Kruse meinen: „Wir wollen in unserer Gemeinde keine amerikanischen Verhältnisse, wo die Politik am Tropf des Großkapitals hängt. Das Bürgerbegehren soll doch gerade den Quarnbekerinnen und Quarnbeker die Entscheidung in die Hand geben und nicht durch profitorientierte Unternehmen von außerhalb beeinflusst werden.“

Von Juristen hätten die beiden Vertretungsberechtigten den Rat bekommen, die Aufsichtsbehörden über die rechtswidrige Aufhängung dieser Plakate in Kenntnis zu setzen.

Denn auch für Plakate gilt die Impressumspflicht, und in der „verschleierten“ Aktion der Denker & Wulf AG liegt ein klarer Verstoß gegen das Landespressegesetz.

Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wurde auch umgehend tätig und leitete für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren gegen Denker & Wulf ein. Dieses kann eine Geldbuße von bis zu 5.000,- Euro nach sich ziehen. Die Plakate müssen jetzt mit einem Impressum in einer Größe „nachgerüstet“ werden, die es allen möglich macht, nachzuvollziehen, wer hinter dieser Werbe-Kampagne steht.

„Dann ist zumindest klar, woher der Wind weht, und dass Denker & Wulf nicht nur keine Kosten scheut, sondern auch vor einem Rechtsverstoß nicht zurückschreckt“, meint Jörg Kruse.

Pressemitteilung des Vereins QuarnbekerWind e.V.
Quarnbek, den 24.02.2022

Hintergrund: Der Presserechtsverstoß ergibt sich aus § 7 Abs. 1 PresseG iVm. § 6 Abs. 1 PresseG. Die Ordnungswidrigkeit und Höhe der Geldbuße folgt aus § 16 Abs. 1, 3 PresseG.

Schriftliche Zusammenfassung der Standpunkte der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens (Video s.u.)


Diese Seiten sind auch unter "Amtliche Bekanntmachungen" auf der Webseite des Amtes Achterwehr zu finden.
Eine detaillierte Darlegung der Standpunkte mit allen Begründung und Quellenhinweisen findet sich in dem folgenden Video:

Vortrag der Standpunkte auf der Sondersitzung der Gemeindevertretung am 13.01.2022, der leider abgebrochen werden musste (hier als Video-Animation):

Der geplante Vortrag ist in dem obigen Video "nachgestellt", da uns zu Beginn der Sitzung untersagt wurde, vorbereitete Folien zur besseren Veranschaulichung zu verwenden. Wir haben die Inhalte dann nur mündlich vorgetragen.
Das Video vermittelt einen Eindruck davon, wie der Vortrag in der ursprünglich gedachten Form abgelaufen wäre.

Hier ein paar weitere Folien, die wir nicht präsentiert haben.

  • Folie32
  • Folie34
  • Folie36
  • Folie37
  • Folie38
  • Folie39
  • Folie40

Robert Habeck am 11.01.2022 zum Thema "Bürgerbeteiligung":

Antwort von R. Habeck zur "Bürgerbeteiligung" und wie sie eigentlich ablaufen sollte (nur nicht in Quarnbek): Auf der Bundespressekonferenz am 11.01.2022
Ab Minute 36:56 bis 39:17 .

Kurzbericht über Quarnbek im ZDF "heute in Deutschland" vom 03.02.2022.
Siehe Eingangsmoderation in den ersten 32 Sekunden und den Bericht dann ab Minute 12:15 bis 14:35.

Beratung über den weiteren Ablauf zum Bürgerentscheid in der GV-Sitzung am 13.01.2022

Der vom Amt Achterwehr vorgelegte Ablaufplan bzgl. des Bürgerentscheides sieht folgendes vor:

Am Donnerstag, den 13.01.2022 findet um 19:30 Uhr  eine öffentliche Sondersitzung der Gemeindevertretung (GV) statt, in der über den Bürgerentscheid und den Termin für die Abstimmung beraten wird.

Die Sitzung findet in der Sporthalle der Grundschule Strohbrück statt.

Die Einladung und Tagesordnung finden sich hier.

In einem Vorgespräch im Amt Achterwehr am 20.12.21 haben wir zusammen mit den 3 Bürgermeister*innen Einvernehmen über den vom Amt vorgelegten Ablaufplan erzielt.
Danach wurde als spätester Termin Sonntag, der 13.03.2022 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festgelegt.

Der Ablaufplan sieht vor, dass den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens in öffentlicher Sitzung die Gelegenheit gegeben wird, die Standpunkte und Argumente, die zu dem Begehren geführt haben, gegenüber der GV und der Gemeinde darzulegen.

Gäste sind also willkommen. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln. Eine Anmeldung zu der Sitzung ist nicht erforderlich!

Auch die Gemeindevertretung wird eine Stellungnahme abgeben.

Der Ablauf der Sitzung, die eigentlich nicht viel länger als 1 Stunde dauern sollte, kann der Einladung entnommen werden.
Das Amt hat darauf hingewiesen, dass die GV an dem Abend über folgende Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen zu entscheiden hat:

• Rechtlich gegen die Zulässigkeitsentscheidung der Kommunalaufsicht vorzugehen.

• Den im Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen zuzustimmen (oder in abgeänderter Form,- dann aber nur mit Billigung der Vertretungsberechtigten) und damit einen Bürgerentscheid zu vermeiden.

• Einen Bürgerentscheid innerhalb von 3 Monaten durchzuführen (gerechnet vom Datum der Zulassung des Begehrens durch die Kommunalaufsicht (14.12.21)) und den endgültigen Termin für einen Sonntag festzusetzen.
(Eine Verlängerung der Frist auf 6 Monate wäre nur im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten möglich.)

Es kommt zum Bürgerentscheid innerhalb der nächsten 3 Monate -
Bürgerbegehren offiziell zugelassen

Am Dienstag, den 14.12.21 bekamen wir vorab per E-Mail die erwartete Mitteilung, dass die Kommunalaufsicht unser Bürgerbegehren offiziell für zulässig erklärt hat!

Die amtliche Mitteilung der Kommunalaufsicht findet sich hier.

Das Schreiben der Kommunalaufsicht geht auf eine Stellungnahme der Gemeinde ein. Diese von einem Anwalt verfasste Stellungnahme hatte die grüne Mehrheitsfraktion in der Gemeindevertretung in einem Beschluss in der Gemeindevertretung am 03.11.21 durchgesetzt und damit einen letzten Versuch gestartet, den Bürgerentscheid noch zu verhindern.

Die komplette Stellungnahme ist hier einsehbar.

Bürgerbegehren am 03.09.21 gestartet!

Seit dem 03.09.2021 gehen Helferinnen und Helfer mit dem Bürgerbegehren inkl. Unterschriftenliste von Haus zu Haus. Sie werden dabei um Eure Unterschrift bitten, um mindestens die erforderliche Anzahl einzusammeln, die notwendig ist, um den Antrag auf einen Bürgerentscheid bei der Kommunalaufsicht einzureichen.

Außerdem können alle, die wir nicht angetroffen haben, bis einschl. 26.09.21 täglich von

Sonntag bis Freitag, 18:00 bis 19:00 Uhr im Sportheim eine Unterschrift leisten!

oder eine E-Mail schreiben an info@quarnbekerwind.org ,-

wir kommen dann gern noch einmal vorbei.


Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Er ist ein wesentlicher Teil der Selbstbestimmung und Selbstverwaltungsaufgaben, die uns als Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie zustehen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss der Gemeindevertretung und behält seine Gültigkeit für 2 Jahre.

Der formale Ablauf eines Bürgerbegehrens ist in dem folgenden kurzen Erklär-Video recht  gut beschrieben:

Wie läuft eigentlich ein Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid ab?











Ein weiteres Video zum selben Thema wurde vom NDR veröffentlicht. Das Video ist bis zum 26.09.2022 verfügbar:



Einleitung, Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens:

Bürgerbegehren der Gemeinde Quarnbek zur Windpark-Erweiterung
(gemäß § 16 g, Absatz 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein)

Mit dem Inkrafttreten der Regionalpläne hat die Landesregierung Ende 2020 für den Ausbau der Windenergie das Vorranggebiet PR2_RDE_056 in Quarnbek festgeschrieben. Im Planungsprozess wurden diverse von der Gemeinde vorgebrachte Bedenken und Einwände gegen das Vorranggebiet abgewogen, letztendlich aber die Entscheidung gefällt, dass diese einer Windenergienutzung auf diesem Gebiet nicht grundsätzlich entgegenstehen.

Bzgl. der vorgebrachten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, der Belange des Natur- und Denkmalschutzes und auch der Bundeswehr können laut Landesplanung (LEP) „im Genehmigungsverfahren einer möglichen Beeinträchtigung Rechnung getragen werden“. Insbesondere wird erwähnt:

"Da das Vorranggebiet militärische Belange berührt, kann es zu Höhenbeschränkungen sowie zu Auflagen in der Anlagenkonstellation kommen." (Quelle: Landesentwicklungsplanung LEP, siehe auch hier).

Die Mehrheit der Gemeindevertretung hat einem städtebaulichen Vertrag zugestimmt, der trotz erheblicher Kritik einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern drei 200m-Windräder auf dem Gebiet vorsieht und die o.g. sowie andere für die Gemeinde wichtige Aspekte nicht berücksichtigt. Daher fordern die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quarnbek, dass für die Vorrangfläche PR2_RDE_056 ein Bebauungsplan aufzustellen ist, mit den folgenden Planungszielen:

1.     Freihaltung der Biotop-Verbundachse entlang der Melsdorfer Au (inkl. Moorkörper)
2.     Freihaltung der Sichtachse zu den Denkmälern auf Gut Quarnbek
(zu 1. und 2. siehe auf der beiliegenden Karte die Fläche südlich des orange- und grün-schraffierten Bereichs)
3.     Die Aufstellung des Bebauungsplans ist durch eine Veränderungssperre abzusichern.

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quarnbek beantragen, dass folgende Fragestellung im Rahmen eines Bürgerentscheides geklärt wird:

Frage:

Sind Sie dafür, dass für das neue Vorranggebiet PR2_RDE_056 in Quarnbek ein Bebauungsplan aufgestellt und durch eine Veränderungssperre abgesichert wird, in dem durch geeignete Festlegungen der Höhe und Lage der drei Windkraftanlagen die folgenden Ziele

  • Freihaltung der Biotop-Verbundachse inkl. Moorkörper entlang der Melsdorfer Au
  • Freihaltung der Sichtachse zu den Denkmälern auf Gut Quarnbek
  • Berücksichtigung der Belange der Flugabwehrsicherung der Bundeswehr

angestrebt werden?


Begründung:
Die erklärte Absicht des Bürgerbegehrens ist es, dass zur Feinsteuerung des Bauvorhabens die Mitwirkung und Beteiligung der Gemeinde durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sichergestellt wird.

Die Windpark-Erweiterung soll sowohl verträglich für die Anwohnerinnen und Anwohner als auch für den Denkmal- und Naturschutz und das Landschaftsbild der Gemeinde errichtet werden.

Zur Erreichung der o.g. Planungsziele soll im Bauleitverfahren eine Festlegung der Höhen auf ca. 150m bis 159m in der Bauleitplanung angestrebt werden, da dadurch

1.       insbesondere der Bereich des vorhandenen, u.a. CO2-speichernden Moorkörpers und damit die Biotop-Verbundachse entlang der Melsdorfer Au freigehalten wird.

2.       die Sichtachse zum Herrenhaus mit Gutspark und weiteren eingetragenen Denkmälern im Bereich des Gut Quarnbek erhalten bleibt.

3.       den Belangen der Bundeswehr Rechnung getragen wird.

Die aktuell im städtebaulichen Vertrag vorgesehene Höhenbegrenzung von 200m stellt keine anwohner-, natur-, denkmalschutz- und landschaftsverträgliche Planung dar.

Die geplanten 200m-hohen Anlagen und ihre Standorte berücksichtigen einseitig und ausschließlich die Interessen der Betreiber und Aufsteller und vernachlässigen zudem die o.g. Anforderungen der Bundeswehr (s. Stellungnahme M1842 vom 10.03.2020. In dieser fordert die Bundeswehr eine Höhenbegrenzung auf 170,1m üNN, was in dem Gebiet zu einer Anlagenhöhe von max. 159 m führt).

Es ist davon auszugehen, dass sich die heute schon hör- und spürbaren und sichtbaren Belastungen dann mehr als verdoppeln.

Im Rahmen einer Bauleitplanung kann die Gemeinde die o.g. Maßnahmen festlegen und so einen Kompromiss erreichen zwischen den "Schutzgütern Mensch und Natur und den wirtschaftlichen Chancen…..und klimapolitischen Verpflichtungen". (Quelle: Landesentwicklungsplanung LEP, siehe Quellen ).

Erfolgreiche Windenergieprojekte binden alle Interessensgruppen von vornherein mit in die Planung ein.
Dies ist in Quarnbek bei diesem Projekt bisher nicht der Fall.

Ein Bauleitverfahren bietet durch die frühzeitige Offenlegung der Planung eine bessere und aktive Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Dieses Vorgehen wurde bei dem ersten Windpark-Projekt in Quarnbek bereits erfolgreich praktiziert.

Dadurch kann die Akzeptanz der Windpark-Erweiterung deutlich erhöht werden.

Alle Quellen finden sich auch hier.


Skizze, die die freizuhaltenden Bereiche auf dem Vorranggebiet PR2_RDE_056 mit ca. 150m hohen Rädern und einem Rotordurchmesser von 117 m (statt 149,1 m) zeigt:

 
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